Umsatzsteuererstattungen aus Zypern
Bezeichnung der Umsatzsteuer:
Die zyprische Umsatzsteuer wird als „foros prostithemenis axias“ (FPA) bezeichnet.Höhe der Umsatzsteuersätze:
Der Normalsatz der zyprischen Umsatzsteuer beträgt 19%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 9% und 5%.Zulässige Erstattungszeiträume
Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Zypern muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.Mindestantragssumme
Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400 €. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50 €.Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat
Ministry of Finance Department ofCustoms VAT Services
CY -1471 Nicosia
CYPRUS
Kontakt
Tel: +357 22 601 852 und +357 22 601 850Fax: +357 22 660 484
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.moh.gov.cy
Zur Umsatzsteuererstattung aus Zypern
Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:
Kosten / Aufwendungen für | Erstattungsfähigkeit |
---|---|
Messen und Ausstellungen | 100% |
Konferenzen | 100% |
Hotelunterbringung | 0% /100% (1) |
Verpflegung / Bewirtung / Restaurant | 0% / 100% (2) |
Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand | 0% / 100% (3) |
Anschaffung von Fahrzeugen | 0% |
Diesel | 100% |
Benzin | 100% |
Fahrzeugreparaturen | 0% / 100% (4) |
Miete von Fahrzeugen | 0% / 100% (5) |
Taxi | 100% |
Bus / Bahn | 100% |
Telefon / Fax | 100% |
Straßengebühren / Maut | -- |
Marketing | 100% |
Berater | 100% |
Anwaltskosten | 100% |
Ausbildung / Schulung | 100% |
(2) geschäftliche Aufwendungen mit Rechnung auf Namen des Unternehmens abzugsfähig
(3) geschäftliche Aufwendungen mit Rechnung auf Namen des Unternehmens abzugsfähig
(4) geschäftliche Aufwendungen mit Rechnung auf Namen des Unternehmens abzugsfähig
(5) geschäftliche Aufwendungen mit Rechnung auf Namen des Unternehmens abzugsfähig