Umsatzsteuererstattungen Tschechien
    Umsatzsteuererstattungen Tschechien

    Umsatzsteuererstattungen aus Tschechien

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die tschechische Umsatzsteuer wird als „Daňi z přidané hotnotý“ (DPH) bezeichnet.

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der tschechischen Umsatzsteuer beträgt 21%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 15% und 10%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Tschechien muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400 €. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50 €.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    Tax Office for Prague 1
    Štěpánská 619/28
    112 21 PRAHA 1
    THE CZECH REPUBLIC

    Kontakt

    Tel:     +420 224 041 111
    Fax:    +420 224 043 198
    Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Internet: www.financnisprava.cz

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Tschechien

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 100% (1)
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 0%
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 0%
    Anschaffung von Fahrzeugen 0%
    Diesel 100% (2)
    Benzin 100% (3)
    Fahrzeugreparaturen 100% (4)
    Miete von Fahrzeugen 100% (5)
    Taxi 100% (6)
    Bus / Bahn 100%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut --
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%
    (1) Abzugsfähigkeit ausschließlich für geschäftliche Aufwendungen
    (2) nur Aufwendungen für LKW-Kosten
    (3) nur Aufwendungen für LKW-Kosten
    (4) Abzugsfähigkeit ausschließlich für geschäftliche Aufwendungen
    (5) Abzugsfähigkeit ausschließlich für geschäftliche Aufwendungen
    (6) Abzugsfähigkeit ausschließlich für geschäftliche Aufwendungen

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch eine Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

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