

Umsatzsteuererstattungen aus Tschechien
Bezeichnung der Umsatzsteuer:
Die tschechische Umsatzsteuer wird als „Daňi z přidané hotnotý“ (DPH) bezeichnet.Höhe der Umsatzsteuersätze:
Der Normalsatz der tschechischen Umsatzsteuer beträgt 21%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 15% und 10%.Zulässige Erstattungszeiträume
Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Tschechien muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.Mindestantragssumme
Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400 €. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50 €.Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat
Tax Office for Prague 1Štěpánská 619/28
112 21 PRAHA 1
THE CZECH REPUBLIC
Kontakt
Tel: +420 224 041 111Fax: +420 224 043 198
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Internet: www.financnisprava.cz
Zur Umsatzsteuererstattung aus Tschechien
Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:
| Kosten / Aufwendungen für | Erstattungsfähigkeit |
|---|---|
| Messen und Ausstellungen | 100% |
| Konferenzen | 100% |
| Hotelunterbringung | 100% (1) |
| Verpflegung / Bewirtung / Restaurant | 0% |
| Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand | 0% |
| Anschaffung von Fahrzeugen | 0% |
| Diesel | 100% (2) |
| Benzin | 100% (3) |
| Fahrzeugreparaturen | 100% (4) |
| Miete von Fahrzeugen | 100% (5) |
| Taxi | 100% (6) |
| Bus / Bahn | 100% |
| Telefon / Fax | 100% |
| Straßengebühren / Maut | -- |
| Marketing | 100% |
| Berater | 100% |
| Anwaltskosten | 100% |
| Ausbildung / Schulung | 100% |
(2) nur Aufwendungen für LKW-Kosten
(3) nur Aufwendungen für LKW-Kosten
(4) Abzugsfähigkeit ausschließlich für geschäftliche Aufwendungen
(5) Abzugsfähigkeit ausschließlich für geschäftliche Aufwendungen
(6) Abzugsfähigkeit ausschließlich für geschäftliche Aufwendungen
