Umsatzsteuererstattungen Spanien
    Umsatzsteuererstattungen Spanien

    Umsatzsteuererstattungen aus Spanien

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die spanische Umsatzsteuer wird als „impuesto sobre el valor añadido“ (IVA) bezeichnet

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der spanischen Umsatzsteuer beträgt 21%. Darüber hinaus gelten ein ermäßigter Satz von 9,5% sowie ein stark ermäßigter Satz von 4%..

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Spanien muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400 €. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50 €.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    O.N.G.T.
    OFICINA NACIONAL DE GESTIÓN TRIBUTARIA
    C/ Infanta Mercedes Nº 49
    28020 Madrid
    SPAIN

    Kontakt

    Tel:     +34 91 453 94 51
                   +34 91 453 94 57
    Fax:    +34 91 534 41 30
    Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Internet: www.agenciatributaria.es

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Spanien

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 100% (1)
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 100% (2)
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 100% (3)
    Anschaffung von Fahrzeugen 100% (3)
    Diesel 100% (4)
    Benzin 100% (5)
    Fahrzeugreparaturen 100% (6)
    Miete von Fahrzeugen 50% / 100% (7)
    Taxi 100% (8)
    Bus / Bahn 100%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut 100%
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%
    (1) Ausstellung der Rechnung auf Namen des Unternehmens erforderlich
    (2) Ausstellung der Rechnung auf Namen des Unternehmens erforderlich
    (3) nur Geschenke bis 200€
    (4) nur LKW-Kosten
    (5) nur LKW-Kosten
    (6) nur LKW-Kosten
    (7) bei privater Nutzung nur 50% abzugsfähig
    (8) nur ordentliche Rechnungen

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch eine Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

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