

Umsatzsteuererstattungen aus Spanien
Bezeichnung der Umsatzsteuer:
Die spanische Umsatzsteuer wird als „impuesto sobre el valor añadido“ (IVA) bezeichnetHöhe der Umsatzsteuersätze:
Der Normalsatz der spanischen Umsatzsteuer beträgt 21%. Darüber hinaus gelten ein ermäßigter Satz von 9,5% sowie ein stark ermäßigter Satz von 4%..Zulässige Erstattungszeiträume
Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Spanien muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.Mindestantragssumme
Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400 €. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50 €.Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat
O.N.G.T.OFICINA NACIONAL DE GESTIÓN TRIBUTARIA
C/ Infanta Mercedes Nº 49
28020 Madrid
SPAIN
Kontakt
Tel: +34 91 453 94 51+34 91 453 94 57
Fax: +34 91 534 41 30
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Internet: www.agenciatributaria.es
Zur Umsatzsteuererstattung aus Spanien
Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:
| Kosten / Aufwendungen für | Erstattungsfähigkeit |
|---|---|
| Messen und Ausstellungen | 100% |
| Konferenzen | 100% |
| Hotelunterbringung | 100% (1) |
| Verpflegung / Bewirtung / Restaurant | 100% (2) |
| Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand | 100% (3) |
| Anschaffung von Fahrzeugen | 100% (3) |
| Diesel | 100% (4) |
| Benzin | 100% (5) |
| Fahrzeugreparaturen | 100% (6) |
| Miete von Fahrzeugen | 50% / 100% (7) |
| Taxi | 100% (8) |
| Bus / Bahn | 100% |
| Telefon / Fax | 100% |
| Straßengebühren / Maut | 100% |
| Marketing | 100% |
| Berater | 100% |
| Anwaltskosten | 100% |
| Ausbildung / Schulung | 100% |
(2) Ausstellung der Rechnung auf Namen des Unternehmens erforderlich
(3) nur Geschenke bis 200€
(4) nur LKW-Kosten
(5) nur LKW-Kosten
(6) nur LKW-Kosten
(7) bei privater Nutzung nur 50% abzugsfähig
(8) nur ordentliche Rechnungen
