Umsatzsteuererstattungen Schweden
    Umsatzsteuererstattungen Schweden

    Umsatzsteuererstattungen aus Schweden

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die schwedische Umsatzsteuer wird als „mervärdeskatt“ (ML) bezeichnet.

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der schwedischen Umsatzsteuer beträgt 25%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 12% und 6%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Schweden muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von SEK 4.000. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von SEK 500.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    Skatteverket
    Utlandsskattekontoret
    SE-106 61 Stockholm
    SWEDEN

    Kontakt

    Tel:     +46 77 15 67 567
    Fax:   +46 10 574 18 11
    Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Internet: www.skatteverket.se

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Schweden

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 100%
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 100%
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 100%
    Anschaffung von Fahrzeugen 0%
    Diesel 100%
    Benzin 100%
    Fahrzeugreparaturen 100%
    Miete von Fahrzeugen 50%
    Taxi 100%
    Bus / Bahn 100%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut 100% (1)
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%
    (1) vor allem Öresund-Verbindung

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch eine Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

    Sprachauswahl

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