Umsatzsteuererstattungen aus Schweden
Bezeichnung der Umsatzsteuer:
Die schwedische Umsatzsteuer wird als „mervärdeskatt“ (ML) bezeichnet.Höhe der Umsatzsteuersätze:
Der Normalsatz der schwedischen Umsatzsteuer beträgt 25%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 12% und 6%.Zulässige Erstattungszeiträume
Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Schweden muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.Mindestantragssumme
Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von SEK 4.000. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von SEK 500.Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat
SkatteverketUtlandsskattekontoret
SE-106 61 Stockholm
SWEDEN
Kontakt
Tel: +46 77 15 67 567Fax: +46 10 574 18 11
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.skatteverket.se
Zur Umsatzsteuererstattung aus Schweden
Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:
Kosten / Aufwendungen für | Erstattungsfähigkeit |
---|---|
Messen und Ausstellungen | 100% |
Konferenzen | 100% |
Hotelunterbringung | 100% |
Verpflegung / Bewirtung / Restaurant | 100% |
Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand | 100% |
Anschaffung von Fahrzeugen | 0% |
Diesel | 100% |
Benzin | 100% |
Fahrzeugreparaturen | 100% |
Miete von Fahrzeugen | 50% |
Taxi | 100% |
Bus / Bahn | 100% |
Telefon / Fax | 100% |
Straßengebühren / Maut | 100% (1) |
Marketing | 100% |
Berater | 100% |
Anwaltskosten | 100% |
Ausbildung / Schulung | 100% |