

Umsatzsteuererstattungen aus Polen
Bezeichnung der Umsatzsteuer:
Die polnische Umsatzsteuer wird als „Podatek od towaròw i uslug“ (VAT) bezeichnet.Höhe der Umsatzsteuersätze:
Der Normalsatz der polnischen Umsatzsteuer beträgt 23%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 8% und 5%.Zulässige Erstattungszeiträume
Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Polen muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.Mindestantragssumme
Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat
Drugi Urząd SkarbowyWarszawa-Śródmieście
ul. Jagiellońska 15
03-719 Warszawa
POLAND
Kontakt
Tel: +48 22 511 35 00Fax: +48 22 511 35 02
Internet: www.warszawa.apodatkowa.gov.pl
Zur Umsatzsteuererstattung aus Polen
Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:
| Kosten / Aufwendungen für | Erstattungsfähigkeit |
|---|---|
| Messen und Ausstellungen | 100% |
| Konferenzen | 100% |
| Hotelunterbringung | 0% |
| Verpflegung / Bewirtung / Restaurant | 0% |
| Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand | 100% |
| Anschaffung von Fahrzeugen | 50% / 100% (1) |
| Diesel | 50% (2) |
| Benzin | 50% (3) |
| Fahrzeugreparaturen | 50% (4) |
| Miete von Fahrzeugen | 50% / 100% (5) |
| Taxi | 100% |
| Bus / Bahn | 100% |
| Telefon / Fax | 100% |
| Straßengebühren / Maut | 50% / 100% (6) |
| Marketing | 100% |
| Berater | 100% |
| Anwaltskosten | 100% |
| Ausbildung / Schulung | 100% |
(2) Fahrzeuge bis maximal 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
(3) Fahrzeuge bis maximal 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
(4) Fahrzeuge bis maximal 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
(5) 100% bei vollständiger geschäftlicher Nutzung des Fahrzeugs
(6) 100% bei vollständiger geschäftlicher Nutzung des im Zusammenhang der Maut verwendeten Fahrzeugs
