Umsatzsteuererstattungen Polen
    Umsatzsteuererstattungen Polen

    Umsatzsteuererstattungen aus Polen

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die polnische Umsatzsteuer wird als „Podatek od towaròw i uslug“ (VAT) bezeichnet.

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der polnischen Umsatzsteuer beträgt 23%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 8% und 5%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Polen muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    Drugi Urząd Skarbowy
    Warszawa-Śródmieście
    ul. Jagiellońska 15
    03-719 Warszawa
    POLAND

    Kontakt

    Tel:     +48 22 511 35 00
    Fax:   +48 22 511 35 02
    Internet: www.warszawa.apodatkowa.gov.pl

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Polen

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 0%
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 0%
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 100%
    Anschaffung von Fahrzeugen 50% / 100% (1)
    Diesel 50% (2)
    Benzin 50% (3)
    Fahrzeugreparaturen 50% (4)
    Miete von Fahrzeugen 50% / 100% (5)
    Taxi 100%
    Bus / Bahn 100%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut 50% / 100% (6)
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%
    (1) 100% bei vollständiger geschäftlicher Nutzung des Fahrzeugs
    (2) Fahrzeuge bis maximal 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
    (3) Fahrzeuge bis maximal 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
    (4) Fahrzeuge bis maximal 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
    (5) 100% bei vollständiger geschäftlicher Nutzung des Fahrzeugs
    (6) 100% bei vollständiger geschäftlicher Nutzung des im Zusammenhang der Maut verwendeten Fahrzeugs

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch eine Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

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