Umsatzsteuererstattungen aus Österreich
Bezeichnung der Umsatzsteuer:
In Österreich wird die Umsatzsteuer (Ust) wie in Deutschland gleichbedeutend bezeichnet.Höhe der Umsatzsteuersätze:
Der Normalsatz der österreichischen Umsatzsteuer beträgt 20%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 13% und 10%, sowie ein Zwischensatz von 13%.Zulässige Erstattungszeiträume
Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Österreich muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.Mindestantragssumme
Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat
Finanzamt Graz-StadtConrad von Hötzendorf-Straße 14 - 18
8018 Graz
AUSTRIA
Kontakt
Tel: +43 316 881 538041+43 316 881 538042
Fax: +43 1 4335938041
+43 1 4335938042
Internet: www.bmf.gv.at
Zur Umsatzsteuererstattung aus Österreich
Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:
Kosten / Aufwendungen für | Erstattungsfähigkeit |
---|---|
Messen und Ausstellungen | 100% |
Konferenzen | 100% |
Hotelunterbringung | 100% |
Verpflegung / Bewirtung / Restaurant | 100% |
Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand | 0% (1) |
Anschaffung von Fahrzeugen | 0% (2) |
Diesel | 0% (3) |
Benzin | 0% (4) |
Fahrzeugreparaturen | 0% (5) |
Miete von Fahrzeugen | 0% (6) |
Taxi | 100% |
Bus / Bahn | 100% |
Telefon / Fax | 100% |
Straßengebühren / Maut | 0% (7) |
Marketing | 100% |
Berater | 100% |
Anwaltskosten | 100% |
Ausbildung / Schulung | 100% |
(2) Aufwendungen für LKW sowie (Fahrschul-)PKW bei 80% gewerblicher Nutzung abzugsfähig
(3) Aufwendungen für LKW sowie (Fahrschul-)PKW bei 80% gewerblicher Nutzung abzugsfähig
(4) Aufwendungen für LKW sowie (Fahrschul-)PKW bei 80% gewerblicher Nutzung abzugsfähig
(5) Aufwendungen für LKW sowie (Fahrschul-)PKW bei 80% gewerblicher Nutzung abzugsfähig
(6) Aufwendungen für LKW sowie (Fahrschul-)PKW bei 80% gewerblicher Nutzung abzugsfähig
(7) Aufwendungen für LKW sowie (Fahrschul-)PKW bei 80% gewerblicher Nutzung abzugsfähig