Umsatzsteuererstattungen Oesterreich
    Umsatzsteuererstattungen Oesterreich

    Umsatzsteuererstattungen aus Österreich

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    In Österreich wird die Umsatzsteuer (Ust) wie in Deutschland gleichbedeutend bezeichnet.

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der österreichischen Umsatzsteuer beträgt 20%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 13% und 10%, sowie ein Zwischensatz von 13%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Österreich muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    Finanzamt Graz-Stadt
    Conrad von Hötzendorf-Straße 14 - 18
    8018 Graz
    AUSTRIA

    Kontakt

    Tel:     +43 316 881 538041
                   +43 316 881 538042
    Fax:   +43 1 4335938041
                   +43 1 4335938042
    Internet: www.bmf.gv.at

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Österreich

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 100%
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 100%
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 0% (1)
    Anschaffung von Fahrzeugen 0% (2)
    Diesel 0% (3)
    Benzin 0% (4)
    Fahrzeugreparaturen 0% (5)
    Miete von Fahrzeugen 0% (6)
    Taxi 100%
    Bus / Bahn 100%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut 0% (7)
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%
    (1) bei nichtabzugsfähigen Aufwendungen (§20 EStG, §8 KStG)
    (2) Aufwendungen für LKW sowie (Fahrschul-)PKW bei 80% gewerblicher Nutzung abzugsfähig
    (3) Aufwendungen für LKW sowie (Fahrschul-)PKW bei 80% gewerblicher Nutzung abzugsfähig
    (4) Aufwendungen für LKW sowie (Fahrschul-)PKW bei 80% gewerblicher Nutzung abzugsfähig
    (5) Aufwendungen für LKW sowie (Fahrschul-)PKW bei 80% gewerblicher Nutzung abzugsfähig
    (6) Aufwendungen für LKW sowie (Fahrschul-)PKW bei 80% gewerblicher Nutzung abzugsfähig
    (7) Aufwendungen für LKW sowie (Fahrschul-)PKW bei 80% gewerblicher Nutzung abzugsfähig

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch eine Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

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