Umsatzsteuererstattungen aus Litauen
Bezeichnung der Umsatzsteuer:
Die litauische Umsatzsteuer wird als „Pridėtinės vertės mokestis (PVM)“ bezeichnet.
Höhe der Umsatzsteuersätze:
Der Normalsatz der litauischen Umsatzsteuer beträgt 21%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 9% und 5%.
Zulässige Erstattungszeiträume
Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Litauen muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.
Mindestantragssumme
Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.
Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat
VAT Refund Unit
Vilnius County State Tax Inspectorate
Ulonu Street 2
LT - 01509 Vilnius
LITHUANIA
Kontakt
Tel: +370 5 274 2 530
Fax: +370 5 272 3 005
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.vmi.lt
Zur Umsatzsteuererstattung aus Litauen
Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:
Kosten / Aufwendungen für | Erstattungsfähigkeit |
---|---|
Messen und Ausstellungen | 100% |
Konferenzen | 100% |
Hotelunterbringung | 100% |
Verpflegung / Bewirtung / Restaurant | 0% / 75% (1) |
Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand | 0% / 75% (2) |
Anschaffung von Fahrzeugen | 0% (3) |
Diesel | 0% (4) |
Benzin | 0% (5) |
Fahrzeugreparaturen | 0% (6) |
Miete von Fahrzeugen | 0% (7) |
Taxi | 0% (3) |
Bus / Bahn | 100% |
Telefon / Fax | 100% |
Straßengebühren / Maut | -- |
Marketing | 100% |
Berater | 100% |
Anwaltskosten | 100% |
Ausbildung / Schulung | 100% |
(1) keine Erstattungsfähigkeit bei Kosten für Personal
(2) Kosten für Repräsentationsaufwand zu 75% abzugsfähig
(3) keine Erstattungsfähigkeit bei PKW
(4) keine Erstattungsfähigkeit bei PKW
(5) keine Erstattungsfähigkeit bei PKW
(6) keine Erstattungsfähigkeit bei PKW
(7) keine Erstattungsfähigkeit bei PKW
(8) keine Erstattungsfähigkeit bei PKW
Allgemeiner Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch eine Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.