Umsatzsteuererstattungen aus Luxemburg
Bezeichnung der Umsatzsteuer:
Die luxemburgische Umsatzsteuer wird als „taxe sur la valeur ajoutée (TVA)“ bezeichnet.Höhe der Umsatzsteuersätze:
Der Normalsatz der luxemburgischen Umsatzsteuer beträgt 17%. Darüber hinaus gilt ein ermäßigter Satz von 8%, ein stark ermäßigter Satz von 3% und ein Zwischensatz von 14%.Zulässige Erstattungszeiträume
Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Luxemburg muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.Mindestantragssumme
Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat
Gouvernement du Grand-Duché de LuxembourgAdministration de l'Enregistrement et des Domaines
Bureau d'imposition 11e
Boîte postale 31
L-2010 Luxembourg
LUXEMBOURG
Kontakt
Tel: +352 24 780 700 und +352 44 905 222E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.vatrefund.lu
Zur Umsatzsteuererstattung aus Luxemburg
Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:
Kosten / Aufwendungen für | Erstattungsfähigkeit |
---|---|
Messen und Ausstellungen | 100% |
Konferenzen | 100% |
Hotelunterbringung | 100% |
Verpflegung / Bewirtung / Restaurant | 100% |
Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand | 100% |
Anschaffung von Fahrzeugen | 100% |
Diesel | 100% |
Benzin | 100% |
Fahrzeugreparaturen | 0% |
Miete von Fahrzeugen | 100% |
Taxi | 100% |
Bus / Bahn | 100% |
Telefon / Fax | 100% |
Straßengebühren / Maut | -- |
Marketing | 100% |
Berater | 100% |
Anwaltskosten | 100% |
Ausbildung / Schulung | 100% |