Umsatzsteuererstattungen Luxemburg
    Umsatzsteuererstattungen Luxemburg

    Umsatzsteuererstattungen aus Luxemburg

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die luxemburgische Umsatzsteuer wird als „taxe sur la valeur ajoutée (TVA)“ bezeichnet.

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der luxemburgischen Umsatzsteuer beträgt 17%. Darüber hinaus gilt ein ermäßigter Satz von 8%, ein stark ermäßigter Satz von 3% und ein Zwischensatz von 14%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Luxemburg muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg
    Administration de l'Enregistrement et des Domaines
    Bureau d'imposition 11e
    Boîte postale 31
    L-2010 Luxembourg
    LUXEMBOURG

    Kontakt

    Tel: +352 24 780 700 und +352 44 905 222
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Internet: www.vatrefund.lu

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Luxemburg

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 100%
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 100%
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 100%
    Anschaffung von Fahrzeugen 100%
    Diesel 100%
    Benzin 100%
    Fahrzeugreparaturen 0%
    Miete von Fahrzeugen 100%
    Taxi 100%
    Bus / Bahn 100%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut --
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch eine Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

    Sprachauswahl

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