Umsatzsteuererstattungen Lettland
    Umsatzsteuererstattungen Lettland

    Umsatzsteuererstattungen aus Lettland

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die lettische Umsatzsteuer wird als „Pievienotas vertibas nodoklis (PVN)“ bezeichnet.

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der lettischen Umsatzsteuer beträgt 21%. Darüber hinaus gilt ein ermäßigter Satz von 12%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Lettland muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    Non-Resident Tax Data Credibility Assessment Division
    Tax Board
    State Revenue Service
    1 Talejas Street
    Riga, LV - 1978
    LATVIA

    Kontakt

    Tel: +371 6712 1984
    Fax: +371 6712 2947
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Internet: www.vid.gov.lv

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Lettland

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 100%
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 40%
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 100% (1)
    Anschaffung von Fahrzeugen 50% (2)
    Diesel 50%
    Benzin 50%
    Fahrzeugreparaturen 50%
    Miete von Fahrzeugen 50%
    Taxi 50%
    Bus / Bahn 100%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut --
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%
    (1) nur Geschenke bis 14,23€
    (2) Erstattungsfähigkeit bei „Luxus-Fahrzeugen“ (Transport weniger als 8 Personen und Wert über 50.000€ nicht gegeben. Bei Nachweis von ausschließlich unternehmerischer Nutzung Möglichkeit des Abzugs.

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch eine Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

    Sprachauswahl

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