Umsatzsteuererstattungen aus Lettland
Bezeichnung der Umsatzsteuer:
Die lettische Umsatzsteuer wird als „Pievienotas vertibas nodoklis (PVN)“ bezeichnet.Höhe der Umsatzsteuersätze:
Der Normalsatz der lettischen Umsatzsteuer beträgt 21%. Darüber hinaus gilt ein ermäßigter Satz von 12%.Zulässige Erstattungszeiträume
Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Lettland muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.Mindestantragssumme
Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat
Non-Resident Tax Data Credibility Assessment DivisionTax Board
State Revenue Service
1 Talejas Street
Riga, LV - 1978
LATVIA
Kontakt
Tel: +371 6712 1984Fax: +371 6712 2947
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.vid.gov.lv
Zur Umsatzsteuererstattung aus Lettland
Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:
Kosten / Aufwendungen für | Erstattungsfähigkeit |
---|---|
Messen und Ausstellungen | 100% |
Konferenzen | 100% |
Hotelunterbringung | 100% |
Verpflegung / Bewirtung / Restaurant | 40% |
Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand | 100% (1) |
Anschaffung von Fahrzeugen | 50% (2) |
Diesel | 50% |
Benzin | 50% |
Fahrzeugreparaturen | 50% |
Miete von Fahrzeugen | 50% |
Taxi | 50% |
Bus / Bahn | 100% |
Telefon / Fax | 100% |
Straßengebühren / Maut | -- |
Marketing | 100% |
Berater | 100% |
Anwaltskosten | 100% |
Ausbildung / Schulung | 100% |
(2) Erstattungsfähigkeit bei „Luxus-Fahrzeugen“ (Transport weniger als 8 Personen und Wert über 50.000€ nicht gegeben. Bei Nachweis von ausschließlich unternehmerischer Nutzung Möglichkeit des Abzugs.