Umsatzsteuererstattungen aus Kroatien<br>
    Kroatien

    Umsatzsteuererstattungen aus Kroatien

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die kroatische Umsatzsteuer wird als „Porez na Dodanu Vrednost (PDV)“ bezeichnet

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der kroatischen Umsatzsteuer beträgt 25%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 13% und 5%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Italien muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von HRK 3.100. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von HRK 400.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    Ministry of Finance
    Regional Office Zagreb
    VAT Refund Department
    10 000 Zagreb
    Boškovićeva 5
    CROATIA

    Kontakt

    Tel:       +385 (0)1 480 9000
    E-Mail:       Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Internet:     porezna-uprava.hr

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Kroatien

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 100%
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 0%
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 0%
    Anschaffung von Fahrzeugen 0% (1)
    Diesel 0% (2)
    Benzin 0% (3)
    Fahrzeugreparaturen 0% (4)
    Miete von Fahrzeugen 100%
    Taxi 100%
    Bus / Bahn 100%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut 100%
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%

    (1) Fahrschulfahrzeuge, Krankentransporte, gewerbliche Personenbeförderung zu 100% erstattungsfähig
    (2) Fahrschulfahrzeuge, Krankentransporte, gewerbliche Personenbeförderung zu 100% erstattungsfähig
    (3) Fahrschulfahrzeuge, Krankentransporte, gewerbliche Personenbeförderung zu 100% erstattungsfähig
    (4) Fahrschulfahrzeuge, Krankentransporte, gewerbliche Personenbeförderung zu 100% erstattungsfähig

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

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