Umsatzsteuererstattungen aus Kroatien
Bezeichnung der Umsatzsteuer:
Die kroatische Umsatzsteuer wird als „Porez na Dodanu Vrednost (PDV)“ bezeichnet
Höhe der Umsatzsteuersätze:
Der Normalsatz der kroatischen Umsatzsteuer beträgt 25%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 13% und 5%.
Zulässige Erstattungszeiträume
Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Italien muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.
Mindestantragssumme
Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von HRK 3.100. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von HRK 400.
Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat
Ministry of Finance
Regional Office Zagreb
VAT Refund Department
10 000 Zagreb
Boškovićeva 5
CROATIA
Kontakt
Tel: +385 (0)1 480 9000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: porezna-uprava.hr
Zur Umsatzsteuererstattung aus Kroatien
Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:
Kosten / Aufwendungen für | Erstattungsfähigkeit |
---|---|
Messen und Ausstellungen | 100% |
Konferenzen | 100% |
Hotelunterbringung | 100% |
Verpflegung / Bewirtung / Restaurant | 0% |
Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand | 0% |
Anschaffung von Fahrzeugen | 0% (1) |
Diesel | 0% (2) |
Benzin | 0% (3) |
Fahrzeugreparaturen | 0% (4) |
Miete von Fahrzeugen | 100% |
Taxi | 100% |
Bus / Bahn | 100% |
Telefon / Fax | 100% |
Straßengebühren / Maut | 100% |
Marketing | 100% |
Berater | 100% |
Anwaltskosten | 100% |
Ausbildung / Schulung | 100% |
(1) Fahrschulfahrzeuge, Krankentransporte, gewerbliche Personenbeförderung zu 100% erstattungsfähig
(2) Fahrschulfahrzeuge, Krankentransporte, gewerbliche Personenbeförderung zu 100% erstattungsfähig
(3) Fahrschulfahrzeuge, Krankentransporte, gewerbliche Personenbeförderung zu 100% erstattungsfähig
(4) Fahrschulfahrzeuge, Krankentransporte, gewerbliche Personenbeförderung zu 100% erstattungsfähig
Allgemeiner Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.