Umsatzsteuererstattungen aus Italien
Bezeichnung der Umsatzsteuer:
Die italienische Umsatzsteuer wird als „Imposta sul Valore Aggiunto (IVA)“ bezeichnet.
Höhe der Umsatzsteuersätze:
Der Normalsatz der italienischen Umsatzsteuer beträgt 22%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 10% und 5% sowie ein stark ermäßigter Satz von 4%.
Zulässige Erstattungszeiträume
Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Italien muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen. In Italien sind darüber hinaus nur Quartals- bzw. Kalenderjahranträge zulässig.Mindestantragssumme
Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat
Agenzia delle EntrateCentro operativo di Pescara
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65129 Pescara
ITALIA
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Zur Umsatzsteuererstattung aus Italien
Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:
Kosten / Aufwendungen für | Erstattungsfähigkeit |
---|---|
Messen und Ausstellungen | 100% |
Konferenzen | 100% |
Hotelunterbringung | 100% |
Verpflegung / Bewirtung / Restaurant | 100% |
Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand | 100% (1) |
Anschaffung von Fahrzeugen | 50% (2) |
Diesel | 0% (3) |
Benzin | 0% (4) |
Fahrzeugreparaturen | 0% (5) |
Miete von Fahrzeugen | 0% |
Taxi | 0% |
Bus / Bahn | 0% |
Telefon / Fax | 100% (6) |
Straßengebühren / Maut | 100% (7) |
Marketing | 100% |
Berater | 100% |
Anwaltskosten | 100% |
Ausbildung / Schulung | 100% |
(2) für PKW mit 2.000 ccm und kleiner (Diesel 2.500 ccm)
(3) Kosten für LKW und PKW bei Kommissaren abzugsfähig
(4) Kosten für LKW und PKW bei Kommissaren abzugsfähig
(5) Kosten für LKW und PKW bei Kommissaren abzugsfähig
(6) Kosten für Mobiltelefone ausgenommen
(7) Kosten für LKW und PKW bei Kommissaren abzugsfähig