Umsatzsteuererstattungen aus Griechenland
Bezeichnung der Umsatzsteuer:
Die griechische Umsatzsteuer wird als „Foros Prostithemenis Aksias (FPA)“ bezeichnet.Höhe der Umsatzsteuersätze:
Der Normalsatz der griechischen Umsatzsteuer beträgt 24%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 13% und 6%.Zulässige Erstattungszeiträume
Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Griechenland muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.
Mindestantragssumme
Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat
Hellenic Republic Ministry of Finance General Directorate of Taxation Directorate of Indirect Taxation Department C 2-4, Sina Street 10672 Athens GREECEKontakt
Tel: + 30 210 36 44 960 | + 30 210 36 44 990Fax: + 30 210 36 45 413
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zur Umsatzsteuererstattung aus Griechenland
Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:
Kosten / Aufwendungen für | Erstattungsfähigkeit |
---|---|
Messen und Ausstellungen | 100% |
Konferenzen | 100% |
Hotelunterbringung | 0% |
Verpflegung / Bewirtung / Restaurant | 0% |
Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand | 0%) |
Anschaffung von Fahrzeugen | 0% (1) |
Diesel | 0% (2) |
Benzin | 0% (3) |
Fahrzeugreparaturen | 0% (4) |
Miete von Fahrzeugen | 0% (5) |
Taxi | 0% |
Bus / Bahn | 0% |
Telefon / Fax | 100% |
Straßengebühren / Maut | 0% |
Marketing | 100% |
Berater | 100% |
Anwaltskosten | 100% |
Ausbildung / Schulung | 100% |
(2) bei gewerblichen Personen- und Güterverkehr 100%
(3) bei gewerblichen Personen- und Güterverkehr 100%
(4) bei gewerblichen Personen- und Güterverkehr 100%
(5) bei gewerblichen Personen- und Güterverkehr 100%