Finnland
    Umsatzsteuererstattungen aus Finnland

    Umsatzsteuererstattungen aus Finnland

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die finnische Umsatzsteuer wird als „Arvonlisävero (AVL)“ bzw. „Mervärdesskatt (MOMS)“ bezeichnet.

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der finnischen Umsatzsteuer beträgt 24%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 14% und 10%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Finnland muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    Uusimaa Corporate Tax Office
    P.O. Box 34
    00052 VERO
    FINLAND

    Kontakt

    Tel:            +358 20 697 063
    Fax:          +358 9 7311 4895
    E-Mail:      Kontaktmöglichkeit über ALVEU – Online Service
    Internet:    www.tax.fi

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Finnland

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 100% (1)
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 0%
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 0%)
    Anschaffung von Fahrzeugen 0% (2)
    Diesel 100% (3)
    Benzin 100% (4)
    Fahrzeugreparaturen 100% (5)
    Miete von Fahrzeugen 100% (6)
    Taxi 100%
    Bus / Bahn 100%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut 100%
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%
    (1) bei Rechnung auf Namen des Unternehmens
    (2) Fahrzeuge oder Schiffe zur Vermietung, Verkauf, Fahrschulunterricht oder für die gewerbliche Personenbeförderung 100% erstattungsfähig
    (3) nur bei Fahrzeugen mit geschäftlicher Nutzung, keine Personenfahrzeuge
    (4) nur bei Fahrzeugen mit geschäftlicher Nutzung, keine Personenfahrzeuge
    (5) nur bei Fahrzeugen mit geschäftlicher Nutzung, keine Personenfahrzeuge
    (6) nur bei Fahrzeugen mit geschäftlicher Nutzung, keine Personenfahrzeuge
    Weitere erstattungsfähige Aufwendungen / Geschäftsvorfälle:
    Umsatzsteuerbeträge aus Werkslieferungen mit einer Ausführungsdauer von höchstens 9 Monaten. In diesem Fall ist keine steuerliche Registrierung in Finnland erforderlich.

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

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