Umsatzsteuererstattungen aus Finnland
Bezeichnung der Umsatzsteuer:
Die finnische Umsatzsteuer wird als „Arvonlisävero (AVL)“ bzw. „Mervärdesskatt (MOMS)“ bezeichnet.Höhe der Umsatzsteuersätze:
Der Normalsatz der finnischen Umsatzsteuer beträgt 24%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 14% und 10%.Zulässige Erstattungszeiträume
Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Finnland muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.Mindestantragssumme
Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat
Uusimaa Corporate Tax OfficeP.O. Box 34
00052 VERO
FINLAND
Kontakt
Tel: +358 20 697 063Fax: +358 9 7311 4895
E-Mail: Kontaktmöglichkeit über ALVEU – Online Service
Internet: www.tax.fi
Zur Umsatzsteuererstattung aus Finnland
Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:
Kosten / Aufwendungen für | Erstattungsfähigkeit |
---|---|
Messen und Ausstellungen | 100% |
Konferenzen | 100% |
Hotelunterbringung | 100% (1) |
Verpflegung / Bewirtung / Restaurant | 0% |
Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand | 0%) |
Anschaffung von Fahrzeugen | 0% (2) |
Diesel | 100% (3) |
Benzin | 100% (4) |
Fahrzeugreparaturen | 100% (5) |
Miete von Fahrzeugen | 100% (6) |
Taxi | 100% |
Bus / Bahn | 100% |
Telefon / Fax | 100% |
Straßengebühren / Maut | 100% |
Marketing | 100% |
Berater | 100% |
Anwaltskosten | 100% |
Ausbildung / Schulung | 100% |
(2) Fahrzeuge oder Schiffe zur Vermietung, Verkauf, Fahrschulunterricht oder für die gewerbliche Personenbeförderung 100% erstattungsfähig
(3) nur bei Fahrzeugen mit geschäftlicher Nutzung, keine Personenfahrzeuge
(4) nur bei Fahrzeugen mit geschäftlicher Nutzung, keine Personenfahrzeuge
(5) nur bei Fahrzeugen mit geschäftlicher Nutzung, keine Personenfahrzeuge
(6) nur bei Fahrzeugen mit geschäftlicher Nutzung, keine Personenfahrzeuge
Weitere erstattungsfähige Aufwendungen / Geschäftsvorfälle:
Umsatzsteuerbeträge aus Werkslieferungen mit einer Ausführungsdauer von höchstens 9 Monaten. In diesem Fall ist keine steuerliche Registrierung in Finnland erforderlich.