Umsatzsteuererstattungen Slowakei
    Umsatzsteuererstattungen Slowakei

    Umsatzsteuererstattungen aus der Slowakei

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die slowakische Umsatzsteuer wird als „daň z pridanej hodnoty“ (DPH) bezeichnet.

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der slowakischen Umsatzsteuer beträgt 20%. Darüber hinaus gilt ein ermäßigter Satz von 10%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus der Slowakei muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400 € . Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50 €.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    Tax Office Bratislava
    VAT Unit
    Ṧevčenkova 32
    850 00 Bratislava
    SLOVAKIA

    Kontakt

    Tel:     +421 2 5737 8111
    Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Internet: https://www.financnasprava.sk

    Zur Umsatzsteuererstattung aus der Slowakei

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 100%
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 0%
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 0%
    Anschaffung von Fahrzeugen 100% (1)
    Diesel 100% (2)
    Benzin 80-100%
    Fahrzeugreparaturen 100% (3)
    Miete von Fahrzeugen 100% (4)
    Taxi 100%
    Bus / Bahn 100%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut --
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%
    (1) nur LKW
    (2) nur LKW
    (3) nur LKW
    (4) nur LKW

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch eine Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

    Sprachauswahl

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