Umsatzsteuererstattungen aus Estland
Bezeichnung der Umsatzsteuer:
Die estnische Umsatzsteuer wird als „Käibemaks (KMKR)“ bezeichnet.Höhe der Umsatzsteuersätze:
Der Normalsatz der estnischen Umsatzsteuer beträgt 20%. Darüber hinaus gilt ein ermäßigter Satz von 9%.Zulässige Erstattungszeiträume
Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Estland muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.Mindestantragssumme
Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat
Taxation DivisionTax and Customs Board
Lõõtsa 8a
15176 Tallinn
ESTONIA
Kontakt
Tel: +372 676 1256 | +372 676 1187E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.emta.ee
Zur Umsatzsteuererstattung aus Estland
Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:
Kosten / Aufwendungen für | Erstattungsfähigkeit |
---|---|
Messen und Ausstellungen | 100% |
Konferenzen | 100% |
Hotelunterbringung | 100% (1) |
Verpflegung / Bewirtung / Restaurant | 100% (2) |
Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand | 0%) |
Anschaffung von Fahrzeugen | 50% |
Diesel | 50% |
Benzin | 50% |
Fahrzeugreparaturen | 0% / 100% (7) |
Miete von Fahrzeugen | 50% |
Taxi | Gegenseitigkeitsprinzip (100%) |
Bus / Bahn | Gegenseitigkeitsprinzip (100%) |
Telefon / Fax | Gegenseitigkeitsprinzip (100%) |
Straßengebühren / Maut | -- |
Marketing | 100% |
Berater | 100% |
Anwaltskosten | 100% |
Ausbildung / Schulung | 100% |
(2) Kosten für Arbeitnehmer nicht erstattungsfähig.
Allgemeiner Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.