Estland

    Umsatzsteuererstattungen aus Estland

    Umsatzsteuererstattungen aus Estland


    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die estnische Umsatzsteuer wird als „Käibemaks (KMKR)“ bezeichnet.

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der estnischen Umsatzsteuer beträgt 20%. Darüber hinaus gilt ein ermäßigter Satz von 9%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Estland muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    Taxation Division
    Tax and Customs Board
    Lõõtsa 8a
    15176 Tallinn
    ESTONIA

    Kontakt

    Tel:         +372 676 1256 | +372 676 1187
    E-Mail:     Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Internet: www.emta.ee

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Estland

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 100% (1)
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 100% (2)
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 0%)
    Anschaffung von Fahrzeugen 50%
    Diesel 50%
    Benzin 50%
    Fahrzeugreparaturen 0% / 100% (7)
    Miete von Fahrzeugen 50%
    Taxi Gegenseitigkeitsprinzip (100%)
    Bus / Bahn Gegenseitigkeitsprinzip (100%)
    Telefon / Fax Gegenseitigkeitsprinzip (100%)
    Straßengebühren / Maut --
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%
    (1) Kosten für Arbeitnehmer nicht erstattungsfähig
    (2) Kosten für Arbeitnehmer nicht erstattungsfähig.

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

    Sprachauswahl

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