Umsatzsteuererstattungen
    Umsatzsteuererstattungen Belgien

    Umsatzsteuererstattungen aus Belgien


    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die belgische Umsatzsteuer wird als „Taxe sur la valeur ajoutée (TVA)“ bzw. als „Belasting over de Toegevoegde Waarde (BTW) “ bezeichnet.

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der belgischen Umsatzsteuer beträgt 21%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 12% und 6% sowie ein Zwischensatz von 12%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Belgien muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    FOREIGN OFFICE – TEAM 6 – REFUNDS
    Finance Tower (FINTO)
    Boulevard du Jardin Botanique 50
    Boîte 3410
    B – 1000 BRUSSELS
    BELGIUM

    Kontakt

    Tel:          +32 (0)257 74 040
    Fax:        +32 (0)257 96 358
    E-Mail:     Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Internet:   financien.belgium.be

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Belgien

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 0% (1)
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 100% (2)
    Anschaffung von Fahrzeugen 50% (3)
    Diesel 50% (4)
    Benzin 50% (5)
    Fahrzeugreparaturen 50% (6)
    Miete von Fahrzeugen 50% (7)
    Taxi 100%
    Bus / Bahn 100%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut (péage) ----
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%
    (1) Erstattungsfähigkeit bei direktem Zusammenhang mit Lieferung oder Dienstleistung gegeben
    (2) nur bei Repräsentationsaufwand / Geschenken mit einem Wert von unter 10€. Alkoholische Getränke und Tabakerzeugnisse nicht erstattungsfähig
    (3) Kosten für LKW, Bus und Van 100% abzugsfähig
    (4) Kosten für LKW, Bus und Van 100% abzugsfähig
    (5) Kosten für LKW, Bus und Van 100% abzugsfähig
    (6) Kosten für LKW, Bus und Van 100% abzugsfähig
    (7) Kosten für LKW, Bus und Van 100% abzugsfähig

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

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