Umsatzsteuererstattungen UK
    Umsatzsteuererstattungen UK

    Umsatzsteuererstattungen aus dem Vereinigten Königreich

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die britische Umsatzsteuer wird als „value added tax“ (VAT) bezeichnet.

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der britischen Umsatzsteuer beträgt 20%. Darüber hinaus gilt ein ermäßigter Satz von 5%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus dem Vereinigten Königreich muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400 €. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50 €.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    Compliance Centres,
    VAT Overseas Repayment Unit,
    S1250,
    Benton Park View,
    Newcastle-Upon-Tyne.
    NE98 IYX
    UNITED KINGDOM

    Kontakt

    Tel:     +44 030 00 545 316
    Fax:    +44 030 00 556 302
    Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Internet: www.gov.uk

    Zur Umsatzsteuererstattung aus dem Vereinigten Königreich

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 100% (1)
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 100% (2)
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 100% (3)
    Anschaffung von Fahrzeugen 0%
    Diesel 100%
    Benzin 100%
    Fahrzeugreparaturen 100%
    Miete von Fahrzeugen 50% / 100% (4)
    Taxi 100% (5)
    Bus / Bahn --
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut 100%
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%
    (1) nicht für Geschäftspartner
    (2) nicht für Geschäftspartner
    (3) volle Abzugsfähigkeit nur bei Aufwendungen für geschäftliche Zwecke für Angestellte
    (4) bei privater Verwendung 50% abzugsfähig
    (5) Umsatzsteueridentifikationsnummer muss auf Rechnung vorhanden sein

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch eine Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

    Umsatzsteuererstattungen Zypern
    Umsatzsteuererstattungen Zypern

    Umsatzsteuererstattungen aus Zypern

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die zyprische Umsatzsteuer wird als „foros prostithemenis axias“ (FPA) bezeichnet.

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der zyprischen Umsatzsteuer beträgt 19%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 9% und 5%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Zypern muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400 €. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50 €.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    Ministry of Finance Department of
    Customs VAT Services
    CY -1471 Nicosia
    CYPRUS

    Kontakt

    Tel:     +357 22 601 852 und +357 22 601 850
    Fax:    +357 22 660 484
    Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Internet: www.moh.gov.cy

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Zypern

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 0% /100% (1)
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 0% / 100% (2)
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 0% / 100% (3)
    Anschaffung von Fahrzeugen 0%
    Diesel 100%
    Benzin 100%
    Fahrzeugreparaturen 0% / 100% (4)
    Miete von Fahrzeugen 0% / 100% (5)
    Taxi 100%
    Bus / Bahn 100%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut --
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%
    (1) geschäftliche Aufwendungen mit Rechnung auf Namen des Unternehmens abzugsfähig
    (2) geschäftliche Aufwendungen mit Rechnung auf Namen des Unternehmens abzugsfähig
    (3) geschäftliche Aufwendungen mit Rechnung auf Namen des Unternehmens abzugsfähig
    (4) geschäftliche Aufwendungen mit Rechnung auf Namen des Unternehmens abzugsfähig
    (5) geschäftliche Aufwendungen mit Rechnung auf Namen des Unternehmens abzugsfähig

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch eine Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

    Umsatzsteuererstattungen Tschechien
    Umsatzsteuererstattungen Tschechien

    Umsatzsteuererstattungen aus Tschechien

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die tschechische Umsatzsteuer wird als „Daňi z přidané hotnotý“ (DPH) bezeichnet.

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der tschechischen Umsatzsteuer beträgt 21%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 15% und 10%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Tschechien muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400 €. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50 €.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    Tax Office for Prague 1
    Štěpánská 619/28
    112 21 PRAHA 1
    THE CZECH REPUBLIC

    Kontakt

    Tel:     +420 224 041 111
    Fax:    +420 224 043 198
    Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Internet: www.financnisprava.cz

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Tschechien

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 100% (1)
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 0%
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 0%
    Anschaffung von Fahrzeugen 0%
    Diesel 100% (2)
    Benzin 100% (3)
    Fahrzeugreparaturen 100% (4)
    Miete von Fahrzeugen 100% (5)
    Taxi 100% (6)
    Bus / Bahn 100%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut --
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%
    (1) Abzugsfähigkeit ausschließlich für geschäftliche Aufwendungen
    (2) nur Aufwendungen für LKW-Kosten
    (3) nur Aufwendungen für LKW-Kosten
    (4) Abzugsfähigkeit ausschließlich für geschäftliche Aufwendungen
    (5) Abzugsfähigkeit ausschließlich für geschäftliche Aufwendungen
    (6) Abzugsfähigkeit ausschließlich für geschäftliche Aufwendungen

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch eine Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

    Umsatzsteuererstattungen Spanien
    Umsatzsteuererstattungen Spanien

    Umsatzsteuererstattungen aus Spanien

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die spanische Umsatzsteuer wird als „impuesto sobre el valor añadido“ (IVA) bezeichnet

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der spanischen Umsatzsteuer beträgt 21%. Darüber hinaus gelten ein ermäßigter Satz von 9,5% sowie ein stark ermäßigter Satz von 4%..

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Spanien muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400 €. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50 €.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    O.N.G.T.
    OFICINA NACIONAL DE GESTIÓN TRIBUTARIA
    C/ Infanta Mercedes Nº 49
    28020 Madrid
    SPAIN

    Kontakt

    Tel:     +34 91 453 94 51
                   +34 91 453 94 57
    Fax:    +34 91 534 41 30
    Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Internet: www.agenciatributaria.es

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Spanien

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 100% (1)
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 100% (2)
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 100% (3)
    Anschaffung von Fahrzeugen 100% (3)
    Diesel 100% (4)
    Benzin 100% (5)
    Fahrzeugreparaturen 100% (6)
    Miete von Fahrzeugen 50% / 100% (7)
    Taxi 100% (8)
    Bus / Bahn 100%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut 100%
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%
    (1) Ausstellung der Rechnung auf Namen des Unternehmens erforderlich
    (2) Ausstellung der Rechnung auf Namen des Unternehmens erforderlich
    (3) nur Geschenke bis 200€
    (4) nur LKW-Kosten
    (5) nur LKW-Kosten
    (6) nur LKW-Kosten
    (7) bei privater Nutzung nur 50% abzugsfähig
    (8) nur ordentliche Rechnungen

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch eine Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

    Umsatzsteuererstattungen Rumänien
    Umsatzsteuererstattungen Rumänien

    Umsatzsteuererstattungen aus Rumänien

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die rumänische Umsatzsteuer wird als „Taxa pe valoarea adăugată (TVA)“ bezeichnet.

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der rumänischen Umsatzsteuer beträgt 20%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 9% und 5%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Rumänien muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    Ministry of Public Finances
    General Directorate of Public Finances
    of the Municipality of Bucharest
    Directorate of Methodology for Income Managing
    Foreign Representations, Embassies and non-Established Taxpayers
    Administration Unit
    13, Strada Dimitrie Gerota, Sector 2
    Zip code 020027 Bucuresti
    ROMANIA

    Kontakt

    Tel:     +402 130 5708 1
    Fax:   +402 130 5708 1
    Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Internet: www.mfinante.ro

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Rumänien

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 100%
    Verpflegung / Bewirtung / Restaurant 100%
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 0% /100%
    Anschaffung von Fahrzeugen 50% / 100%
    Diesel 50% / 100%
    Benzin 50% / 100%
    Fahrzeugreparaturen 50% / 100%
    Miete von Fahrzeugen 50% / 100%
    Taxi 100%
    Bus / Bahn 100%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut 100%
    Marketing 100%
    Berater 0%
    Anwaltskosten 0%
    Ausbildung / Schulung 0%

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch eine Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

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