Umsatzsteuer Frankreich

    Umsatzsteuerrückerstattung aus Frankreich

     

    Bezeichnung der Umsatzsteuer:

    Die französische Umsatzsteuer wird als „Taxe sur la valeur ajoutée (TVA)“ bezeichnet.

    Höhe der Umsatzsteuersätze:

    Der Normalsatz der französischen Umsatzsteuer beträgt 20%. Darüber hinaus gelten ermäßigte Sätze von 10% und 5,5% sowie ein stark ermäßigter Satz von 2,1%.

    Zulässige Erstattungszeiträume

    Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Frankreich muss mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) betragen.

    Mindestantragssumme

    Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€. Für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, gilt ein Mindestbetrag von 50€.

    Adresse der zuständigen Steuerbehörde im Erstattungsstaat

    Service de Remboursement de la TVA aux entreprises étrangères (SR TVA)
    10, rue du centre
    TSA 60015
    93465 NOISY LE GRAND CEDEX
    FRANCE

    Kontakt

    Telefon:       +33 (0) 1 57 33 84 00
    Fax:             +33 (0) 1 57 33 84 85
    E-Mail:         Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Internet:       impots.gouv.fr
    Öffnungszeiten: Mo – Fr 9:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

    Zur Umsatzsteuererstattung aus Frankreich

    Auftrag erteilen

    Erstattungsfähigkeit einzelner Geschäftsvorfälle / Aufwendungen:

    Kosten / Aufwendungen für Erstattungsfähigkeit
    Messen und Ausstellungen 100%
    Konferenzen 100%
    Hotelunterbringung 0% (1) / 100% (2)
    Unterhaltung, Geschenke, Repräsentationsaufwand 100% (3)
    Anschaffung von Fahrzeugen 0% (4) / 100% (5)
    Diesel 80% (6)
    Autogas 50% (7)
    Benzin 0%
    Fahrzeugreparaturen 0% (8) / 100% (9)
    Miete von Fahrzeugen 0% (10) / 100% (11)
    Taxi 0%
    Bus / Bahn 0%
    Telefon / Fax 100%
    Straßengebühren / Maut (péage) 100% (12)
    Marketing 100%
    Berater 100%
    Anwaltskosten 100%
    Ausbildung / Schulung 100%
    (1) für Beschäftigte / Angestellte des Unternehmens
    (2) für Drittpersonen (z.B. Geschäftspartner)
    (3) nur Geschenke bis 60€
    (4) PKW-Kosten nicht erstattungsfähig
    (5) LKW-Kosten erstattungsfähig
    (6) Dieselbetankungen für Nutzfahrzeuge teilweise erstattungsfähig
    (7) Autogasbetankungen für Nutzfahrzeuge teilweise erstattungsfähig
    (8) PKW-Kosten nicht erstattungsfähig
    (9) LKW Kosten erstattungsfähig
    (10) Miete eines PKW
    (11) Miete von Nutzfahrzeugen / LKW
    (12) erstattungsfähig, sofern Möglichkeit der Umsatzsteuerrückerstattung auf Rechnung erwähnt ist

    Weitere erstattungsfähige Aufwendungen / Geschäftsvorfälle:

    • Forderungsverzicht
    • Subventionszahlungen an Tochtergesellschaften in Frankreich
    • Garantieleistungen
    • Nutzung des französischen Grünen Punktes (Eco-Emballage)
    • Werkzeugkosten
    • Kosten eines Verbindungsbüros in Frankreich
    • Dienstleistungen, die fälschlicherweise mit französischer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurden

    Hinweise zur Einreichung von Rechnungsbelegen:

    Tankquittungen sollten mit einem Firmenstempel ergänzt werden. Zusätzlich muss bei der Zahlung mit Karte der dazugehörige Beleg hinter die Kleinbetragsrechnung angefügt werden.

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen, insb. Hinsichtlich der Abzugs- und Erstattungsfähigkeit der verschiedenen Geschäftsvorfälle / Aufwendungen, nicht abschließend sind und nur zur Orientierung dienen soll. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, kann nur durch Prüfung im Einzelfall beantwortet werden.

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