Notiz an Stakeholder: Wirtschaftliches Verfahren
EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALDIREKTION STEUER UND ZOLLUNION
Brüssel, 11. September 2018
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NOTIZ AN STAKEHOLDER:
WIRTSCHAFTLICHES VERFAHREN DES KONGTOMS UND DER EU-REGELN
AUF DEM GEBIET DER MEHRWERTSTEUER
Das Vereinigte Königreich hat am 29. März 2017 mitgeteilt, dass es beabsichtigt, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der Union austreten.
Dies bedeutet, dass, wenn eine ratifizierte Widerrufsvereinbarung 1 kein anderes Datum festlegt, alle Das Primär- und Sekundärrecht wird ab dem 30. März für das Vereinigte Königreich nicht mehr gelten 2019, 00: 00h (MEZ) ("das Austrittsdatum"). 2
Das Vereinigte Königreich wird dann ein 'drittes Land'. 3 Die Vorbereitung auf den Rückzug ist nicht nur Sache der EU und der nationalen Behörden, sondern auch für private Feiern.
In einem eventuellen Rücktrittsabkommen werden die Steuerpflichtigen an die rechtlichen Konsequenzen in Luxemburg erinnert der Bereich der Mehrwertsteuer (MwSt.), der bei der United berücksichtigt werden muss Königreich wird ein Drittland.
Vorbehaltlich etwaiger Übergangsregelungen, die in einem möglichen Rückzug enthalten sein können
Einigung über die EU-Vorschriften im Bereich der Mehrwertsteuer, insbesondere zum Zeitpunkt des Widerrufs Richtlinie 2006/112 / EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Wertesystem Mehrwertsteuer 4 (im Folgenden "Mehrwertsteuerrichtlinie" genannt) und der Richtlinie 2008/9 / EG des Rates vom 12. Februar 2008 mit Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Mehrwertsteuer, vorgesehen für der Richtlinie 2006/112 / EG für Steuerpflichtige, die nicht im Mitgliedstaat der In einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene 5 , gelten jedoch nicht mehr für das Vereinigte Königreich.
Dies hat insbesondere folgende Auswirkungen auf die Behandlung von Besteuerungsfällen Transaktionen (siehe unten, 1) und Mehrwertsteuerrückerstattung (siehe unten, 2):6 7
1 Zurzeit werden Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich geführt, um eine Ausstiegsvereinbarung zu erzielen.
2 Gemäß Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union hat der Europäische Der Rat kann im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich einstimmig beschließen, dass die Verträge enden zu einem späteren Zeitpunkt anwenden.
3 Ein Drittland ist ein Land, das nicht Mitglied der EU ist.
4 ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1. 1.
5 ABl. L 44 vom 20.2.2008, S. 1. 23.
6 Diese Mitteilung ergänzt die " Mitteilung an die Interessengruppen - Rückzug des Vereinigten Königreichs und der EU Vorschriften im Bereich Zoll und indirekte Steuern ", veröffentlicht am 30. Januar 2018.
1. Mehrwertsteuerzahlungen und Haftung
1.1. Behandlung von Warenlieferungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
1.1.1. EU-Vorschriften für Mehrwertsteuerzahlungen / Rückerstattungen für grenzüberschreitende Lieferungen von Waren
Die EU-Mehrwertsteuergesetzgebung sieht unterschiedliche Mehrwertsteuerregelungen vor Zahlungen / Rückerstattungen für grenzüberschreitende Lieferungen / Akquisitionen und Bewegungen von / nach Mitgliedstaaten und Drittländern.
Zum Zeitpunkt des Widerrufs gelten die EU-Vorschriften für grenzüberschreitende Lieferungen und Bewegungen zwischen EU - Mitgliedstaaten werden in der EU nicht mehr gelten Beziehungen zwischen den EU-27-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich (zB keine innergemeinschaftlichen Lieferungen und Übernahmen; kein Fernabsatz Regelung für Waren von und nach Großbritannien).
Stattdessen gelten ab dem Zeitpunkt des Abzugs Lieferungen und Warenbewegungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich unterliegen der Mehrwertsteuer Regeln für Importe und Exporte. Dies bedeutet, dass Waren, die sind aus dem Vereinigten Königreich in das MwSt-Gebiet der EU oder aus diesem Gebiet zum Transport in die Vereinigten Staaten verbracht werden Königreich, unterliegen der zollamtlichen Überwachung und unterliegen möglicherweise Zollkontrollen gemäß der Verordnung (EU) Nr 952/2013 vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union. 8
Die Mehrwertsteuer wird bei der Einfuhr in der EU 9 zum Satz fällig das gilt für Lieferungen derselben Waren innerhalb der EU. 10
Die Mehrwertsteuer wird den Zollbehörden zum Zeitpunkt der Zahlung fällig Einfuhr, sofern der Einfuhrmitgliedstaat es nicht zulässt Geben Sie die Einfuhrumsatzsteuer in die periodische Umsatzsteuererklärung des Steuerpflichtigen ein Person. 11 Die Besteuerungsgrundlage basiert auf dem Wert für Zollzwecke, aber erhöht um (a) Steuern, Abgaben, Abgaben und sonstige außerhalb des Mitgliedstaats der Einfuhr und die aufgrund der Einfuhr fälligen ohne die zu erhebende Mehrwertsteuer und (b) Nebenkosten, wie Kommissions-, Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten, bis zum ersten Bestimmungsort innerhalb des Gebiets
Im Rahmen der Verhandlungen über das EU-UK-Abkommen versucht die EU zuzustimmen mit dem Vereinigten Königreich im Zusammenhang mit Lieferungen, die vor dem Ende des Übergangsphase. Vgl. Insbesondere den letzten Text des Entwurfs der Widerrufsvereinbarung, der unter Verhandlungsgrad, der hier verfügbar ist: https://ec.europa.eu/commission/sites/beta- politische / files / draft_agreement_coloured.pdf und die "gemeinsame Erklärung" der Verhandlungsführer der EU und der Regierung des Vereinigten Königreichs vom 19. Juni 2018
8 ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1. 1.
9 Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d der Mehrwertsteuerrichtlinie.
10 Artikel 94 Absatz 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie.
11 Artikel 211 der Mehrwertsteuerrichtlinie.
des Einfuhrmitgliedstaats sowie der daraus hervorgehenden vom Transport zu einem anderen Bestimmungsort innerhalb der EU, wenn dieser andere Ort bekannt ist, als das kostenpflichtige Ereignis tritt ein. 12
Das Zollausfuhrverfahren ist für Unionswaren obligatorisch Verlassen des EU-Zollgebiets. Zuerst wird der Exporteur die Waren und eine Vorabanmeldung (Zollanmeldung, Wiederausfuhr Zollanmeldung, summarische Ausgangsanmeldung) bei der Zollstelle verantwortlich für den Ort, an dem er ansässig ist oder wo die Ware liegt sind verpackt oder geladen für den Export Versand (Zollamt des Exports). Anschließend werden die Waren bei der Zollstelle der Ausgang, der die vorgelegten Waren anhand der Informationen erhalten von der Zollstelle für Ausfuhr und Testament überwachen ihren physischen Ausgang aus dem EU-Zollgebiet. Waren sind von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie versandt werden oder zu einem Bestimmungsort außerhalb der EU transportiert werden. 13 Der Lieferant von Ausfuhrwaren müssen nachweisen können, dass die Waren die EU verlassen haben. In dieser Hinsicht stützen sich die Mitgliedstaaten im Allgemeinen auf die Bescheinigung über die Ausfuhr, die die Zollstelle des Ausführers dem Ausführer ausgestellt hat Export.
1.1.2. Beratung der Steuerpflichtigen bei der Vorbereitung einer Auszahlung ohne Rücknahmevereinbarung
Steuerpflichtige in der EU sollten alle notwendigen Schritte unternehmen, um dies zu gewährleisten dass sie alle notwendigen Beweise in Bezug auf ihre liefern können innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von / nach das Vereinigte Königreich vor dem Austrittsdatum und in Bezug auf alle anderen Lieferungen, die sie gemacht haben oder erhalten haben von der Vereinigtes Königreich vor dem Austrittsdatum. Steuerpflichtige müssen sich möglicherweise mit dem Zoll vertraut machen Verfahren und Formalitäten bei der Ein- und Ausfuhr von Waren. 14
1.2. Behandlung von Dienstleistungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten Königreich
1.2.1. EU-Vorschriften für die Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen
Die EU-Mehrwertsteuergesetzgebung sieht unterschiedliche Mehrwertsteuerregelungen vor Zahlungen / Rücksendungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen von / nach Mitgliedstaaten und Drittländer. Der Ort der Dienstleistung hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der Art des Dienstes
12 Artikel 85 und 86 der Mehrwertsteuerrichtlinie.
13 Artikel 146 der Mehrwertsteuerrichtlinie.
14 Siehe Mitteilung an die Interessengruppen - Rücknahme der Vorschriften des Vereinigten Königreichs und der EU im Zollbereich und indirekte Steuern, 30. Januar 2018.
oder nicht die Person, die die Dienstleistung erhält, ist eine steuerpflichtige Person, der Ort wo der Service ausgeführt wird usw. Der Rückzug des Vereinigten Königreichs könnte sich auswirken auf Steuerpflichtige mit Sitz im Vereinigten Königreich, die Dienstleistungen in der EU ab dem Zeitpunkt des Widerrufs und für Steuerpflichtige in der EU niedergelassen sind, die im Vereinigten Königreich Dienstleistungen erbringen ab dem Widerrufsdatum. Insbesondere können die Mitgliedstaaten die Benennung verlangen eines Steuervertreters, wenn der Steuerpflichtige, der die Dienstleistungen erbringt, in einem Drittland, das keine administrativen Hilfe bei der Zusammenarbeit und Beitreibung der Mehrwertsteuer. 15 ab dem Rückzug Datum kann diese Anforderung für Steuerpflichtige gelten, die im Großbritannien. Im Vereinigten Königreich niedergelassene Steuerpflichtige, die die Mini-One-Stop-Shop (MOSS) für ihre Business-to- Dienstleistungen der Verbraucher in den Bereichen Telekommunikation, Rundfunk und elektronische Dienstleistungen Kunden in der EU müssen ihre MOSS-Kennzeichnung ändern (siehe Punkt 1.3. unten).
1.2.2. Beratung der Steuerpflichtigen bei der Vorbereitung einer Auszahlung ohne Rücknahmevereinbarung
Steuerpflichtige mit Sitz in der EU sollten alle notwendigen Schritte unternehmen sicherzustellen, dass sie alle erforderlichen Nachweise in Bezug auf die Lieferungen von Dienstleistungen vor dem Widerrufsdatum, dass sie haben das Vereinigte Königreich vor der Widerrufsdatum. Steuerpflichtige Personen, die im Vereinigten Königreich niedergelassen sind, müssen dies tun prüfen, ob für sie neue Haftungsregelungen gelten ihre Lieferungen von Dienstleistungen, die innerhalb der EU nach dem Rückzug des Vereinigten Königreichs.
1.3. Abgabe von Umsatzsteuererklärungen über das Mini-One-Stop-Shop-Programm
1.3.1. Das EU-Mini-One-Stop-System
Gemäß Artikel 58 der MwSt - Richtlinie gilt die Mehrwertsteuer am Business-to-Consumer-Lieferungen von Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen elektronische Dienstleistungen unterliegen in dem Mitgliedstaat der Mehrwertsteuer Verbrauch. Die Artikel 358 bis 369k der Mehrwertsteuerrichtlinie legen den rechtlichen Rahmen fest für Sonderregelungen für nicht ansässige Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienste, Rundfunk oder elektronische Dienste an Nichtsteuerpflichtige in der EU - der Mini One-Stop Shop ( MOSS ) Schemata. MOSS ermöglicht einem Steuerpflichtigen die Abgabe einer MOSS-Umsatzsteuer Rückkehr für jedes Kalenderquartal in den Mitgliedstaat der Identifizierung.
15 Artikel 204 der Mehrwertsteuerrichtlinie.
Dieser Mitgliedstaat teilt die Mehrwertsteuer - Mehrwertsteuererklärung für Mitgliedstaat des Verbrauchs und leitet die Einzelheiten an die verschiedenen Mitgliedstaaten weiter Mitgliedstaaten des Verbrauchs. Die Mehrwertsteuerrichtlinie sieht ein MOSS-System für Steuerpflichtige vor in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Verbrauch ("Union - MOSS - System") und für ein MOSS - System für Steuerpflichtige mit Sitz in einem Drittland ("Nicht-Unions-MOSS") planen").
1.3.2. Beratung der Steuerpflichtigen bei der Vorbereitung einer Auszahlung ohne Widerrufsvereinbarung 16
a) Steuerpflichtige Personen, die ihren Sitz in einem EU-27-Mitgliedstaat oder in einem Drittland, identifiziert für MOSS in der EU-27 und machen Business-to-Consumer-Lieferungen von Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen elektronische Dienstleistungen für Kunden in Großbritannien: Diese Steuerpflichtigen sind verpflichtet, die Mehrwertsteuer für Dienstleistungen zu entrichten bis einschließlich des Tages vor dem Austrittsdatum (d. h bis einschließlich 29. März 2019) gemäß der Mehrwertsteuer Richtlinie. Für die zuvor im Vereinigten Königreich erbrachten Dienstleistungen das Austrittsdatum muss das Vereinigte Königreich immer noch als a gelten Mitgliedstaat des Verbrauchs. Somit gibt MOSS Mehrwertsteuer für die Das erste Kalenderquartal 2019 sollte auch die Dienstleistungen umfassen, die in das Vereinigte Königreich bis zum Zeitpunkt der Auszahlung, obwohl steuerpflichtig Personen müssen diese MWS-Umsatzsteuererklärungen nach dem Widerruf einreichen Datum.
b) Steuerpflichtige, die im Vereinigten Königreich für MOSS ermittelt wurden, und Business-to-Consumer-Lieferungen von Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen elektronische Dienstleistungen für Kunden in den EU-27-Mitgliedstaaten: Diese Steuerpflichtigen sind verpflichtet, die Mehrwertsteuer für Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der Mehrwertsteuerrichtlinie. In Abwesenheit eines Widerrufs Zustimmung, um die Einreichung von Rücksendungen in die EU zu erleichtern. 27 Mitgliedstaaten für die von 1. Januar 2019 bis und einschließlich des Tages vor dem Austrittsdatum (dh bis und 29. April 2019) sollten diese Steuerpflichtigen die folgende Maßnahmen:
16 Im Rahmen der Verhandlungen über das EU-UK-Abkommen versucht die EU zuzustimmen Lösungen mit dem Vereinigten Königreich hinsichtlich der gemäß den Vorschriften eingereichten Mehrwertsteuererklärungen auf der Mini-One-Stop-Shop. Vgl. Insbesondere den letzten Text des Entwurfs der Widerrufsvereinbarung, der unter Verhandlungsgrad, der hier verfügbar ist: https://ec.europa.eu/commission/sites/beta- politische / files / draft_agreement_coloured.pdf und die "gemeinsame Erklärung" der Verhandlungsführer der EU und der Regierung des Vereinigten Königreichs vom 19. Juni 2018.
Steuerpflichtige Personen, die in einem Drittland ansässig und identifiziert sind für MOSS im Nicht-Unions-MOSS-System in den Vereinigten Königreich: Diese Steuerpflichtigen sollten ihre Identifizierung aus dem Vereinigten Königreich an ein EU-27-Mitglied Zustand. Ein früher Umzug - noch vor dem ersten Quartal 2019 - kann zukünftige Korrekturen von MOSS-Rückmeldungen erleichtern vor dem Austrittsdatum. 17
Steuerpflichtige Personen, die in einem Drittland ansässig sind und einen festen Wohnsitz haben im Vereinigten Königreich und in mindestens einem EU-Mitgliedstaat
27 Mitgliedstaat: Wenn sich diese Steuerpflichtigen entschieden haben Identifizierung für das EU-MOSS-System in den Vereinigten Königreich und ihre feste Niederlassung in den Vereinigten Staaten beibehalten Königreich sind diese Steuerpflichtigen grundsätzlich an ihre Entscheidung für das betreffende Kalenderjahr und die beiden Kalender folgenden Jahren (gemäß dem zweiten Absatz von Artikel 369a der Mehrwertsteuerrichtlinie). Wie sie jedoch nicht können für das Unions-MOSS-System in den Vereinigten Königreich ab dem Austrittsdatum, sollten sie ihre bewegen Identifizierung für das Unions-MOSS-System aus den Vereinigten Staaten Königreich in einen Mitgliedstaat der EU-27 mit Wirkung vom Widerrufsdatum. 18
Steuerpflichtige, die nur im Vereinigten Königreich ansässig sind: Diese Steuerpflichtigen haben sich für eine Identifizierung in der Union entschieden MOSS-System und behalten ihre feste Einrichtung in der Vereinigtes Königreich, und wollen weiterhin das MOSS-System nutzen, sie sollten sich für das Nicht-Union-MOSS-System registrieren lassen Mitgliedstaat der EU-27 mit Wirkung vom Austrittsdatum, gemäß Artikel 359 der MwSt-Richtlinie, da gelten als Steuerpflichtige, die nicht im Inland ansässig sind EU zum Zeitpunkt des Widerrufs. Wenn gemäß den Empfehlungen in Abschnitt 1.3.2. Steuerpflichtige derzeit für MOSS im Vereinigten Königreich identifiziert werden identifiziert für MOSS in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten könnten sie ihre MOSS-Transaktionen im ersten Quartal 2019 an Kunden in der EU-27 in der ersten MOSS-Mehrwertsteuererklärung, die sie in einem EU-27-Mitglied vorlegen Staat im April 2019 gemäß Artikel 369f der Mehrwertsteuerrichtlinie.
17 Innerhalb der EU können korrigierende Retouren bis 3 Jahre nach dem betreffenden Steuerzeitraum eingereicht werden (Artikel 61 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates).
18 Nach Art. 369a Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie sind diese Steuerpflichtigen an ihre Entscheidung für das betreffende Kalenderjahr und die zwei folgenden Kalenderjahre. Dies impliziert das wenn ihre Entscheidung, sich für das Unions-MOSS-System im Vereinigten Königreich zu identifizieren, zuvor getroffen wurde 2017 könnten diese Steuerpflichtigen ihre Kennung für das EU - Mitgliedstaat der EU-27 mit Wirkung vor Ablauf der Widerrufsfrist.
2. Mehrwertsteuerrückerstattung
2.1. EU-Vorschriften für Mehrwertsteuerrückerstattungen
Die Mehrwertsteuergesetzgebung der EU sieht unterschiedliche Regelungen für die Mehrwertsteuererstattung vor Personen, die nicht in dem Mitgliedstaat ansässig sind, in dem sie die Mehrwertsteuer entrichtet haben.
Dies hängt davon ab, ob der Steuerpflichtige in der EU oder in einer EU ansässig ist drittes Land.
a) Steuerpflichtige mit Sitz in der EU:
Nach den Artikeln 170 und 171 der Mehrwertsteuerrichtlinie Steuerpflichtige in einem Mitgliedstaat niedergelassen sind, können einen Mitgliedstaat dort beantragen, wo sie nicht sind gegründet, um die dort gezahlte Mehrwertsteuer zu erstatten.
Es gilt das folgende Verfahren:
Der Rückerstattungsantrag muss elektronisch an die Deutsche Post eingereicht werden Mitgliedstaat der Niederlassung spätestens am 30. September 2003 das dem Erstattungszeitraum folgende Jahr (Artikel 15 der 2008/9 / EG);
Der Erstattungsantrag muss vom Mitgliedstaat übermittelt werden Erstattung innerhalb von 15 Tagen an den Erstattungsmitgliedstaat (Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates 19 )
Der Erstattungsmitgliedstaat muss über die Erstattung entscheiden Antrag innerhalb von 4 Monaten (Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2008/9 / EG);
Wenn der Antrag auf Erstattung genehmigt wird, muss die Erstattung bezahlt werden innerhalb von 4 Monaten + 10 Arbeitstagen (Artikel 22 der Richtlinie 2008/9 / EG); Diese Fristen können verlängert werden, wenn der Mitgliedstaat Die Erstattung verlangt zusätzliche Informationen (Artikel 21 der 2008/9 / EG).
b) Steuerpflichtige mit Sitz außerhalb der EU: Gemäß der Dreizehnten Richtlinie 86/560 / EWG des Rates vom 17. November 1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Umsatzsteuer - Vorkehrungen für die Erstattung der Mehrwertsteuer an steuerpflichtige Personen, die nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässig sind 20 (nachstehend "Mehrwertsteuer" genannt) Richtlinie "), Mehrwertsteuererstattungen durch die Mitgliedstaaten an Steuerpflichtige außerhalb der EU unterliegen den folgenden Bedingungen:
Der Antrag muss direkt beim Mitgliedstaat eingereicht werden die Erstattung wird gemäß der die von diesem Mitgliedstaat festgelegten Modalitäten (Artikel 3 Absatz 1 der die 13. Mehrwertsteuerrichtlinie);
19 Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und Betrugsbekämpfung im Bereich der Mehrwertsteuer, ABl. L 268 vom 12.10.2010, S. 1. 1.
20 ABl. L 326 vom 21.11.1986, S. 1. 40.
Die Mehrwertsteuererstattung kann einer Gegenseitigkeit unterliegen (Das bedeutet, dass die Rückerstattung nur erlaubt ist, wenn auch die Mehrwertsteuer erstattet wird von dem Drittland an Steuerpflichtige mit Sitz in Mitgliedstaat (Artikel 2 Absatz 2 der 13. MwSt.) Richtlinie);
Jeder Mitgliedstaat kann den in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen verlangen ein Drittland, um einen Steuervertreter zu ernennen, um zu erhalten die Mehrwertsteuererstattung (Artikel 2 Absatz 3 der 13. MwSt-Richtlinie).
2.2. Beratung der Steuerpflichtigen bei der Vorbereitung einer Auszahlung ohne Widerrufsvereinbarung 21
a) Steuerpflichtige Personen, die in der EU-27 niedergelassen sind und Erstattungen von der Großbritannien:
Diese Steuerpflichtigen haben vom Vereinigten Königreich Anspruch auf eine Erstattung für die Zeit bis einschließlich des Tages vor dem Auszahlungsdatum (dh bis einschließlich 29. März 2019).
Es gibt derzeit keine Gewissheit über die Zukunft
Steuererleichterungen des Vereinigten Königreichs an Steuerpflichtige, die ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben Königreich.
Daher sollten in der EU-27 ansässige Steuerpflichtige erwägen, Erstattungen aus dem Vereinigten Königreich während der Vereinigten Staaten zu beantragen. Das Königreich ist noch immer ein Mitgliedstaat, sofern die in der Die Mehrwertsteuerrichtlinie und die Richtlinie 2008/9 / EG sind erfüllt.
b) Steuerpflichtige Personen mit Sitz im Vereinigten Königreich, die eine Erstattung beantragen aus einem EU-27-Mitgliedstaat:
Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs gelten die Anträge dieser Steuerpflichtigen auf Erstattung von Die EU-27-Mitgliedstaaten befolgen die EU-Verfahrensvorschriften für Steuerpflichtige außerhalb der EU gegründet (siehe oben). Die Website der Kommission für Steuern und Zollunion ( https://ec.europa.eu/taxation_customs/index_en ) bietet allgemeine Informationen über die Folgen des möglichen Widerrufs im Bereich der Mehrwertsteuer. Diese Seiten wird bei Bedarf mit weiteren Informationen aktualisiert.
Europäische Kommission Generaldirektion Steuern und Zollunion
21 Im Rahmen der Verhandlungen über das EU-UK-Abkommen versucht die EU zuzustimmen Lösungen mit dem Vereinigten Königreich, um die Erstattung der Mehrwertsteuer für Transaktionen vor dem Ende der Übergangszeit in Fällen, in denen der Erstattungsantrag von der Kommission nicht gestellt werden konnte Steuerpflichtigen oder von seinem Wohnsitzstaat vor Ablauf der Übergangszeit Sehen in insbesondere der letzte Text des Entwurfs der Abhebevereinbarung, der auf der Ebene des Verhandlungsführers vereinbart wurde hier verfügbar: https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/draft_agreement_coloured.pdf und die "gemeinsame Erklärung" der Verhandlungsführer der EU und der Regierung des Vereinigten Königreichs vorgelegt am 19. Juni 2018.