Rückerstattung
ausländischer Umsatzsteuer
Haben Sie als Unternehmer im Ausland Umsatzsteuer gezahlt? Ja? Dann beauftragen Sie noch heute die Rückerstattung ausländischer Umsatzsteuer.
Unterwegs im EU-Ausland
Im internationalen Geschäftsverkehr kommt es häufig vor, dass Unternehmen mit Rechnungen konfrontiert werden, die ausländische Umsatzsteuerbeträge (bzw. Mehrwertsteuer) enthalten.
Beispielhafte Geschäftsvorfälle
So wird bei Messen und Ausstellungen im Ausland, bei der Betankung von Transportfahrzeugen oder dem Erwerb von Gegenständen vor Ort stets ausländische Umsatzsteuer bezahlt.
Möglichkeiten der Rückerstattung
Die ausländische Umsatzsteuer wird nicht als Vorsteuer vom deutschen Finanzamt zurückerstattet. Ein Antrag auf Erstattung kann nur in einem gesonderten Verfahren gestellt werden.
Unsere Lösung für Sie
Unser Online-Service ermöglicht Ihnen eine schnelle und erfolgreiche Zurückerstattung ausländischer Umsatzsteuer für Ihr Unternehmen. Gerne übernehmen wir für Sie das komplexe Antragsverfahren und die Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Ihr Unternehmen erteilt den Auftrag der Zurückerstattung ausländischer Umsatzsteuer einfach und bequem online.
Unser Vergütungssystem
Wir gewährleisten, dass unsere Gebühren in keinem Fall den Erstattungsbetrag übersteigen. Es entsteht somit für Sie keine finanzielle Belastung, wenn Sie die Zurückerstattung ausländischer Umsatzsteuer durch uns erteilen. Für den Fall, dass eine Rückerstattung versagt wird, werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Informationen
Informieren Sie sich jetzt auf unserer Website über unseren Service und beauftragen Sie uns online mit Ihrer Umsatzsteuerrückerstattung! Wir freuen uns darauf, Ihren Auftrag kompetent und schnell auszuführen!
Auftrag erteilen und ausländische Umsatzsteuer zurückholen
Unser Service einfach erklärt